Schrittbegrenzung Schüler B Klasse
Das erweiterte Präsidium des ÖTSV hat folgende Änderung bei der Schrittbegrenzung beschlossen:
Zu § 11, Pkt 5, FIGURENKATALOG
Ab 1.1.1995 trat anstelle der bisher gültigen Schritt- und Rhythmusbegrenzung ein Figurenkatalog in Kraft. Dieser ist gültig für die Startklassen D und C von Schüler/Junioren/Jugend, Allgemeine Klasse und Senioren und zusätzlich in der Schüler B Klasse.
HV-Beschluss 1995, Anpassung HV 2006:
In der Startklasse D und C aller Disziplinen und Altersklassen und zusätzlich in der Schüler B Klasse ist ein Figurenkatalog einzuhalten. Die Festlegung eines Figurenkataloges wird dem Fachbeirat übertragen, der dem Präsidium eine Beschlussvorlage übermittelt.
Gültig: ab sofort.
Begründung: Auch bei IDSF Turnieren ist bei der Klasse Juvenile (=Schüler) eine Schrittbegrenzung vorgeschrieben.
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