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Einverständniserklärung für ÖTSV-Sportler:innen - jetzt erforderlich

Für die Teilnahme am Turnierbetrieb des ÖTSV ist nunmehr eine gültige Einverständniserklärung verpflichtend.
In einem ersten Schritt ist diese Einverständiserklärung ab dem 1. Juni 2026 bei der erstmaligen Beantragung einer ÖTSV-Startlizenz gemeinsam mit dem Formular zur Anforderung einer Startberechtigung an die Geschäftsstelle zu übermitteln.
Pro Sportler:in ist jeweils ein eigenes, unterschriebenes Formular erforderlich. Die Unterzeichung kann auch bequem digital mittels ID Austria erfolgen. Bei Sportler:innen unter 14 Jahren ist zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person notwendig.
 
Anträge zur Erstausstellung einer ÖTSV-Startlizenz werden ab 1. Juni 2026 nur mehr bearbeitet, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.
 
Mit der Unterzeichnung wird unter anderem bestätigt:
Wichtig: Ohne unterzeichnete Erklärung ist künftig die Austellung einer Startberechtigung nicht möglich!
Weitere Informationen:
Wir ersuchen alle Vereine, diese Information an ihre Mitglieder und aktiven Tänzer:innen weiterzugeben.


Anmerkung: Im weiteren Verlauf des Jahres müssen auch Sportlerinnen und Sportler, die bereits über eine Lizenz verfügen, die Einverständniserklärung nachreichen. Dies wird über einen Upload im Aktivenportal möglich sein.
Wir werden dazu rechtzeitig informieren - aktuell ist noch kein Handeln erforderlich.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 
11.05.2026
News: ÖTSV allgemein
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