Wichtige Hinweise zur Spesenvergütung für Turnierfunktionär:innen
1.) Berechnungsgrundlage für den „Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten“
Für die Berechnung der zu vergütenden Fahrtstrecke ist ausschließlich die Strecke Wohnort – Turnierort – Wohnortheranzuziehen.
In welchem Bundesland der Verein liegt, dem der/die Funktionär:in zugeordnet ist, ist für die Berechnung nicht relevant. Maßgeblich ist ausschließlich der offizielle Wohnort des/der Funktionär:in.
2.) Kilometerberechnung für den „Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten“
In das Excel-Sheet ist die Gesamtstrecke Wohnort – Turnierort – Wohnort einzutragen. Eine getrennte Erfassung der Strecken Wohnort – Turnierort und Turnierort – Wohnort ist nicht vorgesehen.
Bei Verwendung der bereitgestellten rechnenden Excel-Vorlage wird der auszuzahlende Betrag automatisch ermittelt. Erfolgt die Berechnung ohne diese Vorlage, ist der entsprechende Betrag anhand der KM-Tabelle zu bestimmen.
3.) Ortsansässigkeit
Als ortsansässig im Sinne der Vergütungsregelung gilt ein/e Funktionär:in, wenn die Gesamtstrecke Wohnort – Turnierort – Wohnort maximal 60 km beträgt.
In diesem Fall ist das kleine Freiwilligenpauschale auszuzahlen.
4.) Übernachtung
Beträgt die einfache Strecke Wohnort – Turnierort mehr als 120 km, ist vom Ausrichter eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
5.) Mehrtägige Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die zwei oder mehrere Tage dauern, sind zusätzlich zur Bereitstellung der erforderlichen Übernachtung(en) die tatsächlichen Fahrtkosten für die Gesamtstrecke Wohnort – Turnierort – Wohnort einmalig am ersten Veranstaltungstag über das Formular „Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten“ abzurechnen.
Für jeden weiteren Veranstaltungstag ist das kleine Freiwilligenpauschale auszuzahlen.
Allgemeine Hinweise
Die oben dargestellten Fälle beziehen sich auf die in der Praxis am häufigsten zur Anwendung kommende Abrechnungsvariante über das Kilometergeld.
Für Funktionär:innen, bei denen diese Form der Auszahlung aufgrund fehlender Voraussetzungen – beispielsweise, weil keine Kosten für ein Kraftfahrzeug anfallen – nicht angewendet werden kann, sind im Dokument „Mindestvergütung für Turnierfunktionär:innen“ die entsprechenden alternativen Abrechnungsvarianten angeführt.
Bitte nutzen Sie auch den bereitgestellten Entscheidungsbaum, um die jeweils richtige Auszahlungsvariante zu ermitteln.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Ausrichters, für eine korrekte Abrechnung und Auszahlung Sorge zu tragen und diese insbesondere aktiv zu veranlassen. Eine Kontaktaufnahme mit den eingesetzten Funktionär:innen bereits vor dem Turnier, um die jeweilige Vergütungsgrundlage abzuklären, wird daher weiterhin dringend empfohlen.
Bei darüber hinausgehenden Fragen steht der ÖTSV-Finanzreferent Michael Gmoser gerne zur Verfügung.
Links:
Mindestvergütung für Turnierfunktionär:innen
Formulare zur Abrechnung
News: ÖTSV allgemein


